Unterhaltsrechner
Wer eine Familie hat ist unterhaltspflichtig, das heißt er ist verpflichtet Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs der Familienmitglieder zur Verfügung zu stellen. Die Ehepartner unterstützen sich dabei gegenseitig, die Kinder haben einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch die Eltern. Lebt die Familie zusammen ist die Situation meist unproblematisch. Nach einer Scheidung ist allerdings jeder Ehegatte für sich selbst verantwortlich. Nur bei bestimmten Gründen entstehen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten.

Für die Kinder gilt, dass der Elternteil, bei dem sie wohnen, seinen Unterhalt durch Leistungen in Natur (also Erziehung, Haushaltsführung u.Ä.) erbringt und der andere Elternteil einen finanziellen Beitrag leistet (Barunterhalt). Ein solcher Unterhaltsanspruch besteht nicht nur unter Ehegatten und deren Kindern, sondern auch zwischen Enkeln und deren Großeltern. Eine Voraussetzung des Verwandtenunterhalts sind die Bedürftigkeit des Berechtigten und die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Der Unterhaltsberechtigte muss also außer Stande sein, seinen Bedarf selbst zu decken und der Unterhaltspflichtige muss nur dann zahlen, wenn er dann noch in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu decken. Die unterhaltsrechtlichen Regelungen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, können aber durch einen sog. Ehevertrag abgeändert werden.

Der Verwandetenunterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten für eine angemessene Berufsausbildung. Der wichtigste Fall des Verwandtenunterhalts ist der Kindesunterhalt. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das heißt, der Barunterhaltspflichtige muss alles zumutbare unternehmen, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Ist er arbeitslos, so muss er vorweisen, nach besten Kräften einen Arbeitsplatz zu suchen und 20-30 Bewerbungen pro Monat vorweisen. Maßgebliche Faktoren für die Berechnung der Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle sind das anzurechnende Einkommen und das Alter des Kindes. Wollen sie wissen, welchen Unterhalt sie zahlen müssen, können sie die leicht mit unserem Unterhaltsrechner hier herausfinden.

Volljährige Kinder haben immer nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder wegen einer Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt mindestens eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden, werden minderjährigen Kindern weitgehend gleichgestellt. Außerdem sind bei volljährigen Kindern immer beide Elternteile in Barunterhaltspflicht. Für Großeltern, die für die Enkel aufkommen müssen, gelten weniger strikte Bedingungen, so ist beispielsweise der Eigenbehalt des Unterhaltspflichtigen deutlich höher.