Rechtsschutzversicherung -Warum?
Ob nach einem Verkehrsunfall, bei Schadensersatzansprüchen, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber um Lohnzahlungen oder Ärger mit dem Vermieter: Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.


Das Risiko einen Prozess zu verlieren, besteht immer und zieht dann eine Schar von Kosten nach sich. Neben Anwalts- und Gerichtskosten, kommen womöglich noch die Kosten für hinzugezogene Gutachter und im Verlustfall die Anwaltskosten des Gegners hinzu. Damit sie in einem solchen Fall nicht allein dastehen, lohnt es sich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

 

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, die sie gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits absichert. Ohne Deckungsbegrenzung bzw. bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme werden so im Streitfall ihre Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachter und Zeugen übernommen. Dies ist unabhängig davon, ob sie Beklagter oder selbst Kläger sind und ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Es werden auch die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn sie ohne Prozess eine Einigung mit dem Gegner herbeiführen. Zum Schutz vor Strafvollzug werden auch Strafkautionen, in der Regel bis zu 50.000 Euro, übernommen. Dies gilt allerdings nicht für Geldstrafen oder Bußgelder. Bei einer eigenen Klage, kann ihr Versicherer allerdings die Erfolgsaussichten prüfen und im Falle eines aussichtslosen Prozesses, die Kostenübernahme verweigern.

Vertraglich werden meist Selbstbeteiligungen vereinbart, typischerweise 150-250 Euro je Rechtsschutzfall. Durch eine Mehrprämie kann eine Selbstbeteiligung aber auch bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden.

Ihr Versicherungsschutz gilt europaweit sowie in den nicht europäischen Mittelmeerländern wie Marokko und Algerien. Oftmals bieten die Versicherungsgesellschaften bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten auch einen weltweiten Versicherungsschutz, der allerdings häufig nur einen eingeschränkten Schutz darstellt.

 

Beim Abschluss einer Rechtsschutzpolice, wird der Versicherungsschutz meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten wirksam.

Die Voraussetzung für das Eintreten des Rechtsschutzes ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Dieser tritt immer dann ein, wenn es sich um "den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten" handelt. Das bedeutet, dass die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht in der Police eingeschlossen ist.

 

Rechtsschutzversicherungen werden meist modular angeboten. Sie können sich also entscheiden, ob sie ein Komplettpaket wählen, welches alle angebotenen Leistungsarten abdeckt oder sich auf einen Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränken. Dabei werden sie mit einer Fülle von Angeboten und Tarifen konfrontiert, die sie auf ihre individuelle Situation anpassen müssen.