Ein Rechtsstreit ist nicht nur ein persönliches sondern auch ein finanzielles Ärgernis. Denn ein verlorenes Gerichtsverfahren zieht eine große Anzahlt an Kosten nach sich.
In Deutschland unterteilt man die Prozesskosten in Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten. Bei Gerichtskosten spricht man von den nach dem Gerichtskostengesetz und der Kostenordnung anfallenden gerichtlichen Gebühren und Auslagen.
Mit den Gebühren bezahlen sie die die Tätigkeit des Gerichts als solches. Allerdings richten sie sich nicht nach der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Staates, sondern vielmehr nach der Höhe des Streitwertes bzw. Art und Umfang des Verfahrens und der verhängten Strafe. Die Auslagenhöhe richtet sich im Gegensatz dazu nach den Ausgaben des Gerichtes im Einzelfall. Diese beinhalten zum Beispiel die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Beförderungskosten oder die Dokumentenpauschale. Die außergerichtlichen Kosten sind die Kosten, die den Parteien entstehen. Dazu gehören vor allem die Rechtsanwaltskosten, eigene Reisekosten und die Kosten für Sachverständigengutachten, wenn diese erforderlich waren.
Am Ende des Gerichtsverfahrens kommt es zur sogenannten Kostenentscheidung, bei der das Gericht entscheidet, wer welchen Anteil an den Prozesskosten zu tragen hat. Wer den Prozess verliert, trägt in der regel nicht nur die eigenen Anwaltskosten sondern auch die Kosten der gegnerischen Partei. Anders ist dies bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht: Hier trägt jede Partei die Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Bei einem mittellosen Prozessgegner, muss die gewinnende Partei dennoch ihre Anwaltskosten selbst tragen und, falls er selbst die Klage eingereicht hat, auch die Gerichtskosten.
Mit unserem Prozesskostenrechner auf dieser Seite können sie vor einem Gerichtsverfahren kalkulieren welche Kosten auf sie zukommen können.
Um sich gegen das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzusichern können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dies ist eine Individualversicherung, die je nach vertraglich vereinbarter Deckungssumme, im Streitfall ihre Prozesskosten übernimmt, unabhängig davon, ob sie selbst Kläger oder Beklagter sind bzw. ob sie verlieren oder gewinnen. Ein solcher Rechtsschutz schließt auch die Zahlung von Strafkautionen ein, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Dies gilt aber nicht für Geldstrafen oder Bußgelder. Außerdem kann der Rechtsschutzversicherer bei mangelnden Erfolgsaussichten eines Prozesses den Rechtsschutz verweigern.