Häufige Fragen
Fragen die zu diesem Thema häufig gestellt werden finden Sie hier: z.B. Welche Fälle sind von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen? Wann beginnt der Versicherungsschutz? Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung? Kann ich meinen Anwalt selbst auswählen? etc.

Welche Fälle sind von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Streitigkeiten rund um den Hausneu- oder Anbau, Ehekonflikte und Scheidungen, Erbschaftsstreitigkeiten sowie Geldstrafen und  Bußgelder. Dazu kommen vorsätzliche Rechtsverstöße sowie alle Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherung  (einschließlich Wartezeit) begonnen haben.

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt sobald die Police ausgestellt wurde und die erste Prämie gezahlt wurde. In einigen Bereichen gilt allerdings immer eine Wartezeit von meist drei Monaten bis der volle Versicherungsschutz eintritt. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist die meistens beim Berufsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie Vertrags- und Sachenrechtsschutz der Fall. Versicherungsfälle, die innerhalb dieser Wartezeit oder vor Versicherungsbeginn eintreten, sind dann nicht mitversichert. Bei Schadensersatzforderungen oder im Verkehrsrechtsschutz gibt es meist keine Wartezeit.

 

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (meist 250.000 Euro) werden die gesetzlichen Anwaltsgebühren, ggf. die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, die Gerichtskosten, die Zeugengelder und Sachverständigenhonorare sowie im Verlustfall die Kosten des Gegners übernommen.

Kosten, die sie ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen haben, werden allerdings nicht erstattet. Dazu gehören zum Beispiel Anwaltskosten, die oberhalb der gesetzlichen Gebührensätze liegen. Bei vereinbarter Selbstbeteiligung müssen sie natürlich diesen Betrag selbst zahlen.

 

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Wenden sie sich zunächst an ihre Rechtsschutzversicherung. Diese prüft, ob sie über den nötigen Versicherungsschutz verfügen und vermittelt ihnen auch, sofern sie noch keinen Anwalt des Vertrauens haben, einen Rechtsbeistand. Die Versicherung prüft den Rechtsstreit auch auf hinreichende Erfolgsaussichten.

Sie sind verpflichtet, den Versicherer während des gesamten Rechtsstreits auf dem Laufenden zu halten. Meist übernimmt dies ihr Anwalt. 

 

Kann ich meinen Anwalt selbst auswählen?

Sie können ihren Anwalt selbst wählen. Achten sie aber darauf, dass die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) nicht überschritten wird, denn nur innerhalb dieses Rahmens übernimmt die Versicherung ihre Kosten.

 

Ist bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung mein Fahrzeug oder bin ich unabhängig davon versichert?

Ihr Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel fahrzeugunabhängig. Man unterscheidet aber zwei Versicherungsarten: den Verkehrsrechtsschutz und den Fahrerrechtsschutz.

Der Verkehrsrechtsschutz versichert den Versicherungsnehmer, seinen mitversicherten Lebenspartner sowie alle minderjährigen Kinder. Hinzu kommen berechtigte Fahrer und Insassen für die  auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge.

Der Fahrerrechtsschutz versichert ausschließlich den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge.