Bußgeldkatalog

Unter Bußgeld versteht man eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten, die vor allem bei weniger schweren Verstößen vorgesehen ist. Es wird auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetztes erhoben und muss mindestens 5 Euro betragen.

Im bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog (genauer: in der Bußgeldkatalog-Verordnung) sind die Vorschriften zur Erteilung von Verwarnungen, die Regelsätze für Geldbußen sowie die Anordnung eines


Fahrverbots aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufgeführt. Die dabei angegebenen Beträge gehen von fahrlässiger Handlungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus, es kann daher dazu kommen, dass von einer Bußgeldstelle oder einem Tatrichter im Einzelfall höhere Strafen verordnet werden.

Bei Geldstrafen bis 35 Euro handelt es sich nur um Verwarnungen und es kommt zu keinem Eintrag ins Verkehrszentralregister in Flensburg ("Flensburg-Punkte"). Ab 40 Euro gibt es allerdings zusätzlich ein bis vier Punkte. Darüberhinaus wird in einigen Fällen ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten ausgesprochen. Im Flensburger Zentralregister werden alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide, Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen, Fahrverbote und Entziehungen von Führerscheinen gespeichert. Bei acht Punkten erhält der Fahrer eine schriftliche Verwarnung, bei 14 Punkten erhält er die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen, falls er dies in den letzten fünf Jahren noch nicht getan haben sollte. Ab 18 Punkten wird schließlich der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen und kann nur durch teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) weiedererlangt werden.

Welche Konsequenzen ihre Ordnungswidrigkeit im Einzelnen nach sich zieht, können sie unserem Bußgeldrechnern hier einfach herausfinden. Neben dem eigentlichen Bußgeld müssen auch die Gebühren und Auslagen für den Erlass und die Zustellung des Bußgeldbescheides von 23,93 Euro entrichtet werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann der Betroffene Einspruch einlegen. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfs in einer Hauptverhandlung erreicht.

Gegen einen solchen Rechtsstreit sichert sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung finanziell ab. Dies ist eine Individualversicherung, welche den Schadensersatz- Rechtsschutz, den Straf- Rechtsschutz, den Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, den Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, den Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht sowie den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten umfasst. Der Verkehrsrechtsschutz gilt für sie als Versicherungsnehmer mit allen auf sie zugelassenen oder versicherten Fahrzeugen sowie für sie als Fahrer eines zum vorübergehenden Gebrauchs gemieteter Fahrzeuge und alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.